Steu­er­er­klä­run­gen 2017 und Ab­ga­be­fris­ten

Das Jah­res­en­de naht und mit ihm die Ab­ga­be­fris­ten für Steu­er­er­klä­run­gen.

Durch das Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Be­steue­rungs­ver­fah­rens wur­den die re­gu­lä­ren Fris­ten zur Ab­ga­be von Steu­er­er­klä­run­gen grund­sätz­lich um zwei Mo­na­te ver­län­gert. Dies gilt je­doch erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018.

Die Ab­ga­be­frist für Steu­er­er­klä­run­gen für das Jahr 2017 ist – so­fern Sie durch ei­nen steu­er­li­chen Be­ra­ter er­stellt wer­den – un­ver­än­dert ge­blie­ben. Die­se Steu­er­er­klä­run­gen für 2017 sind bis zum 31. De­zem­ber 2018 bei dem zu­stän­di­gen Fi­nanz­amt ein­zu­rei­chen.