Genauso wichtig wie für den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist die Unternehmensbewertung bei Fusionen, bei Sacheinlagen, in Erbfällen oder im Falle eines geplanten Börsenganges. Sie sorgt schon im Vorfeld dafür, dass alles wirklich transparent, sauber und ohne Fallstricke abläuft. Die Rolle, die wir dabei spielen, unterscheidet sich natürlich von Auftrag zu Auftrag:
So treten wir als neutraler Gutachter, als Berater oder als Schiedsgutachter beziehungsweise Vermittler auf. Die Bewertung erfolgt dabei in der Regel nach den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW-Standard S 1) oder auftragsgemäß auch nach vereinfachten Verfahren.
Sollten Sie diesbezüglich ein Anliegen haben, melden Sie sich gern bei dieter.biastoch@counsel.de.